Fahrrad Blinker
Blinker, die man am Fahrrad anbringen kann, um den Verkehr sicherer zu machen.
20 Kommentare zu “Fahrrad Blinker”
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Blinker, die man am Fahrrad anbringen kann, um den Verkehr sicherer zu machen.
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Keno
Ich habe so ein bestehendes Produkt gefunden. Das ist sogar als Nachrüst-Produkt entworfen
Zoe
Ich habe auch etwas dazu gefunden: Der Blinker wird hinterm Sitz befestigt und per Knopfdruck vorne aktiviert.
Elisabeth
Es gibt auch eine Variante als Rucksack. Dieser kann dann anzeigen in welche Richtung man fährt oder ob es eventuell ein Problem gibt!
Hier: http://i01.i.aliimg.com/wsphoto/v0/1673925747_1/2014-NEWEST-font-b-BICYCLE-b-font-LED-font-b-INDICATORS-b-font-REAR-font-b.jpg
Florian Meise
den Rucksack finde ich sehr cool. Daraus könnte man vielleicht auch eine blinkende Applikation ähnlich wie einen Aufnäher für verschiedene Rucksack Modelle machen.
Elisabeth
Etwas Ähnliches gibt es auch für die Handgelenke. Dann muss man nichts am Fahrrad befestigen, aber ist vielleicht auch nicht so praktisch.
Bsp.: http://www.rhn.de/blog/wp-content/uploads/2013/02/indic8or_light_arm_nah.jpg
Ric
Info:
Ric
Info 2:
Leo Ci
Ich habe noch einen Fahrradhandschuh mit integriertem Licht gefunden.
http://ecx.images-amazon.com/images/I/51Z8BFK-YTL._SP160,160,0,T_.jpg
Leo Ci
Und solche vorrichtungen aussen am Lenkrad. dienen aber eher der Beleuchtung schätze ich.
CanAvci
Eine gute Idee,sowohl zur Beleuchtung als auch als Blinker. Gute Kombination
http://guut-insider.de/wp-content/uploads/2010/04/2010_05_29_bicygnals-fahrrad-blinker.jpg
LeifG
Ich hab hier noch eine Version gefunden, die hinten am Helm befestigt ist.
Was ich mir zwar ein bisschen unpraktisch vorstelle, weil man seine Kopf ja auch während der Fahrt bewegt, aber ich poste den hier trozdem mal.
Quelle: http://i01.i.aliimg.com/wsphoto/v0/927290811_1/New-Wireless-Motorcycle-font-b-Helmet-b-font-font-b-LED-b-font-Brake-and-Turn.jpg
Katja
Ich habe mal etwas zur Zulässigkeit von Fahrtrichtungsanzeigern an Fahrrädern recherchiert und dabei heraus gefunden, dass diese nicht zugelassen sind. In der StVZO § 67 (2) wird gesagt, dass nur die vorgeschriebenen und zulässigen Leuchtmittel am Fahrrad angebracht sein dürfen. In (4) wird dann erläutert, welche Leuchtmittel an der Rückseite des Fahrrads zugelassen sind, an den Längsseiten sind laut (7) und (8) nur rückstrahlende (reflektierende) Leuchtmittel erlaubt.
“§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern.
(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.”
“(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit
1. einer Schlussleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,
2. mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und
3. einem mit dem Buchstaben “Z” gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein. Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.”
“(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlussleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlussleuchte muss unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.”
“(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit
1. mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
2. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.
(8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.”
Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/b6.htm
Das bedeutet, dass zusätzliche Leuchten gar nicht erlaubt sind, auch wenn sie wahrscheinlich zur Sicherheit des Fahrradfahrers beitragen würden.
Oder findet da noch jemand eine Gesetzeslücke?
Lisa-W.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass es keine Vorschriften für die Beleuchtung an Kleidung also auch an Handschuhen gibt. Da könnte man vielleicht noch was machen.
joker2000
Du hast recht, sowas wird eher eingestampft als produziert, bitte arme benutzen beim richtungswechsel, wie es der Gesetzgeber auch verlangt!
Chris_Schu
Ich befürchte, dass dieses Thema mit der Fahrradbeleuchtung in Deutschland immer Probleme bereiten wird. An einem Fahrrad darf hierzulande nämlich grundsätzlich keine Extrabeleuchtung angebracht werden, die nicht den Standarts ensptricht. Die Kleidung des Radfahrers ist da theoretisch nicht mit einbegriffen, allerdings drüfen andere Verkehrsteilnehmer nicht durch Beleuchtungen jeglicher Art geblendet oder abgelenkt werden. Da Frag ich mich allerdings wie das mit diesen riesigen Leuchtschriftzügen ist, die mancher LKW-Fahrer in seiner Kabine hat. Alles in allem eine schwierige Rechtslage, wir möchten ja den Straßenverkehr sicherer machen durch dieses Produkt, allerdings sagt der Gesetzgeber, dass dieses Produkt die Sicherheit gefährdet.
Hier aber noch eine Idee von mir mit der man das ganze umgehen könnte. Auf dem Bild sieht man ein bereits bestehendes Produkt, welches mittels eines Lasers eine Spur neben das Fahrrad zieht, so sollen Autofahrer genügend Abstand halten. Zustzäliche Pfeile könnten so die Fahrtrichtung auf den Boden projezieren.
Hier noch der passende Link zum Produktbild (Die Pfeile habe ich hinzugefügt)http://www.24hour-onlineshop.com/laser-licht-f%C3%BCrs-fahrrad-p-286.html
Daniel Berkholz
Mal ganz abgesehen von Vorschriften und Gesetzen fände ich es spannend einen Blinker zu entwickeln der 1. mit einem fest installiertem Solarmodul betrieben wird und 2. automatisch durch Bewegungssensoren gesteuert wird. Gerade letzteres ist aber schwierig, weil der Blinker ja schon vor dem Abbiegen blinken muss.
Daniel Berkholz
Hab was gefunden, vielleicht optisch ganz interessant:
http://www.mnml.com/21277/3937996/our-work/blackline-the-bike-design-project
Daniel Berkholz
Hier kann man bestimmt auch etwas draus machen. Wohl eher in der Zukunft, ist aber sehr interessant!
A
Huhu, die Stvo kommt einem ja ziemlich in die Quere.. aber was ist mit den Plätzen nicht zur stvo gehören, die Skipiste zb, da könnte auch was gehen, habe dazu bisher sowas gefunden von bogner https://twenty1f.files.wordpress.com/2011/08/bogner.jpg